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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 08.06.2007 der neuen EnEV2007 und damit der Einführung von Energieausweisen zugestimmt.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Für denkmalgeschütze Gebäude muss kein Energieausweis ausgestellt werden.
  • Die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wurde bis zum 30. September 2008 verlängert.

Die Übergangsfristen wurden ebenfalls angepasst:

  • Für Gebäude mit Baujahr bis 1965 muss der Energieausweis erst zum 01. Juli 2008 vorliegen
  • Für Gebäude mit Baujahr nach 1965 muss der Energieausweis erst zum 01. Januar 2009 vorliegen
  • Für Nichtwohngebäude müssen die Energieausweise erst zum 01. Juli 2009 vorliegen

Die vom Bundesrat geänderte EnEV2007 wird drei Monate nach der offiziellen Verkündigung in Kraft treten. Dies wird voraussichtlich zum 01.10.2007 sein.

Mehr Transparenz beim Energieverbrauch :
Die hohen Energiepreise und die Gefahren für Umwelt und Klima durch den weltweit hohen Energieverbrauch sind mittlerweile den meisten Menschen bewusst. Beim Kauf eines Kühlschranks achtet daher jeder auf die Energieeffizienzklasse des Gerätes.

Diese Qualitätseinstufung gibt es künftig auch für Gebäude - denn der Energieausweis für Immobilien kommt. Mit ihm können sich potentielle Käufer und Mieter schnell und einfach über den Energieverbrauch von Gebäuden informieren und Angebote im Markt vergleichen.

Eigentümer und Wohnungsunternehmen erhalten mit dem Energieausweis und den darin enthaltenen Modernisierungsempfehlungen ein wertvolles Werkzeug zur Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Immobilien. Vermieter und Verkäufer, deren Gebäude bereits energetisch saniert wurden, haben mit nachgewiesen niedrigem Energiebedarf zusätzlich Wettbewerbsvorteile auf dem Immobilienmarkt.

Pflichten für Haus- und Wohnungsbesitzer:
Der Energiesparausweis für Gebäude wird Pflicht, sobald die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft tritt. Kauf- oder Miet-interessenten haben dann das Recht, sich den Ausweis vorlegen zu lassen. Bei Neubau, Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing von Gebäuden müssen Architekten, Bauträger, Verkäufer oder Vermieter ihn den Interessenten vorweisen können.

Zwei Varianten: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis:
Der Gesetzgeber lässt zwei Ausweisvarianten zu: Die einfachere wird auf Basis der bisherigen Energieverbrauchswerte, d.h. weitgehend auf Grundlage der Heizkostenabrechnung erstellt.
Die aufwendigere, qualifiziertere Variante ist der bedarfsbasierte Ausweis. Hierfür wird von einem Fachmann anhand der Beschaffenheit des Gebäudes, der Heizungsanlage und anderer Faktoren der voraussichtliche Energiebedarf der Immobilie berechnet.

Welcher Ausweis für welches Gebäude?
Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 erbaut worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis vorgeschrieben. Wahlfreiheit besteht für alle Liegenschaften mit fünf oder mehr Wohnungen, aber auch für kleinere Liegenschaften, die nach 1978 gebaut oder bereits modernisiert wurden.

Der Energieausweis: das Wichtigste auf einen Blick:
Auf 4 Seiten zeigt der Energieausweis alle wichtigen Kenndaten der Immobilie. Zunächst wird die Einstufung der Energieeffizienz gezeigt und mit dem Verbrauch anderer Gebäude verglichen. Dann werden Problemstellen jeder Immobilie beschrieben und genau aufgeführt, mit welchem Verbrauch bzw. Bedarf zu rechnen ist. Darüber hinaus ist dem Energieausweis eine zusätzliche Seite mit Modernisierungsempfehlungen beizulegen.

Übergangsfristen der Ausweispflicht:
Wohngebäude, bis 1965 zum 01.07.2008
Wohngebäude, nach 1965 zum 01.01.2009
Nichtwohngebäude zum 01.07.2009


Für alle genannten Gebäudetypen ist noch bis zum 30.09.2008
die Ausstellung eines verbrauchsorientierten Ausweises möglich.

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